Alle Mitglieder der DGfP sind mit den Grundsätzen eines ethisch angemessenen Verhaltens in Seelsorge, Therapie, Beratung und Supervision vertraut. Die Deutsche Gesellschaft für Pastoralpsychologie e.V. hat sich ethische Richtlinien gegeben, denen wir als Supervisorinnen und Supervisoren verpflichtet sind.
Auszug aus der Satzung der DGfP §9 vom Mai 2017:
1. Die DGfP verpflichtet ihre Mitglieder in ihrer pastoralpsychologischen Arbeit auf die Einhaltung ethischer Grundsätze, vor allem
- zum Beachten der Grenzen der eigenen Kompetenz und Qualifikation,
- zum Verzicht auf Indoktrination,
- zum Beachten der durch den Beruf entstehenden Abhängigkeit von Klientinnen und Klienten in Gruppen oder in der Arbeit mit einzelnen Personen z.B. im finanziellen Bereich,
- zum Respektieren der persönlichen Integrität der Person,
- zur uneingeschränkten Abstinenz im sexuellen Bereich gegenüber Klientinnen und Klienten,
- zur Einhaltung der Schweigepflicht.
2. Im Fall von Beschwerden Betroffener führt die DGfP ein eigenes Verfahren durch.
Beschwerden sind an die/den erste/n Vorsitzende/n zu richten.
3. Über die Verfolgung von Beschwerden und eine bei deren Begründetheit zu verhängende Maßnahme entscheidet die Standeskommission. Dem Mitglied steht innerhalb einer Frist von einem Monat nach Erhalt des schriftlichen Abschlussberichtes der Beratung die Berufung (analog der §§ 513 Abs.1, 529 Abs.1, 531 Ab.1 und 2 ZPO) vor dem Gesamtvorstand zu. Dieser entscheidet dann letztinstanzlich.
4. Mögliche vereinsrechtliche Sanktionen sind ein Verweis (Rüge), die Aberkennung aller von der DGfP vergebenen Titel oder der Ausschluss aus der DGfP.
5. Das Verfahren der Standeskommission wird durch die von der Mitgliederversammlung beschlossene Geschäftsordnung festgelegt.
Mitglieder der Standeskommission
- Dr. Thomes Beelitz (GOS)
- Anja Behrens (GPP)
- Marianne Bevier (KSA)
- Dr. Joachim Schlör (PPS)
- Annemarie Pultke (T)
Fragen zum Verfahren beantwortet der Vorsitzende der Standeskommission (Kontaktaufnahme bitte per Mail-Formular).